Manchmal bekommt man Fragen gestellt, da fragt man sich: Wo haben die Leute eigentlich ihre Prioritäten. Wenn wir erzählen, dass in unsere Hausgeschichte (mal wieder) etwas Bewegung gekommen ist, dann kommt als Frage nicht: Wann? Sondern: Wissen es die Vermieter schon?

Nee, wissen sie nicht. Zwar haben wir zu den Vermietern ein gutes Verhältnis, aber sie sind unsere Vermieter und ich mache mir das Leben nicht schwerer als es ohnehin schon ist. Worauf ich hinaus will: Es ist wieder Bewegung in die Sache gekommen.

Donnerstag ging es mit der Information los, dass unser potentieller Verkäufer – Herr V. – am Montag einen Termin hat, in dem er ein Haus kaufen möchte (wenn’s was werden sollte, was ich mal hoffe, werde ich mich dazu noch näher äußern). Dann soll es Schlag auf Schlag gehen. Da ich mental hier schon häufiger vor dem Umzug stand, bringt es mich jetzt nicht wirklich aus der Ruhe.

Freitag rief Herr V. nochmals an und meinte, er bräuchte eine Absicherung, dass wir das Haus wirklich kaufen würden und auch die Kosten für Notar etc. übernehmen würden. Er würde es sich gern am Montag abholen. Meine gute Frau war nicht dar und ich dachte mir, das ist zwar ein legitimer Wunsch. Allerdings: Was schreibt man da auf? Wen fragt man denn am Besten, wenn man solche Fragen hat? Richtig, den Familienrechtsanwalt.

Der hatte sogar noch ein wenig Zeit für mich, erstaunlich genug. Ich schilderte ihm das Begehren und er sagte klipp und klar: Das mache ich nicht. Hmm, da war ich schon ein wenig baff gewesen. Dann setzte er zur Erklärung an, die darauf hinaus lief, dass er in der Hinsicht nur Sachen beurkunden könne und dabei müssen beide Parteien sein. Eine solche Beurkundung, sprich solcher Vertrag, wäre ein Vorvertrag und dieser Spaß koste genauso viel wie die eigentliche Beurkundung. Völlig sinnlos.

Ich könne, meinte er, aber einen Schrieb aufsetzen, in dem unsere Kaufabsicht verdeutlicht würde. Ob er das nicht mache könne, fragte ich, worauf ich zur Antwort bekam, dass das nicht ginge, da er ja wisse, dass dies keine rechtliche Bindung hat und damit dürfe er das nicht. Keine rechtliche Bindung? Wenn wir das aufschrieben und dem Verkäufer geben würde, hätte das auch keine rechtliche Bindung, fragte ich. Richtig, das hätte eine moralische Komponente, mehr aber auch nicht. Interessant.

Anschließend unterhielten wir uns über traumhafte Ansichten und Herr V. bekam von uns heute das Schreiben überreicht. Ein Schreiben das keine Bedeutung hat.

Und morgen wissen wir vielleicht mehr.