… werde ich nachfolgend über die Stadtsparkasse Herdecke herziehen. Ja, die Herrschaften Heinrich Borgmann und Franz-Wilhelm Buerdick haben sich erlaubt, wie man bei Saeubrenner nachlesen kann, einer 59jährigen Angestellten eine Abmahnung zu schicken, da sie in einer Mail ein »s«, auch noch ein Kleines!, vergessen hatte.

Die Angestellte ist seit über 35 Jahren bei der Stadtsparkasse angestellt und hatte als Verantwortliche für Marketing und Werbung beim Korrekturlesen einer Rundmail für 3000 Kunden das fehlende »s« übersehen. Ein Kunde (oder eine Kundin) beschwerte sich und die Angestellte bekam die Abmahnung, mit der gleichzeitigen Drohung, dass beim nächsten Mal eine Kündigung fällig sei. Für den Prozesstermin am 12. Juni wird große Medienpräsenz erwartet. Vielleicht, das ist nur so eine Vermutung, wäre die Duldung des fehlenden »s« taktisch klüger gewesen.

Der Rechtsanwalt der Klägerin findet’s (hier ist das kleine »s« da!) übrigens, wie der Rest der Republik vermutlich auch, ein wenig übertrieben. Der Meinung kann man sein, gesunder Menschenverstand vorausgesetzt.

(Manchmal hat man aber auch den Eindruck, dass der Grund nur ein vorgeschobener ist. Blöde, wenn es ein so nichtiger ist. Wenn das der Fall wäre (was ich nicht behaupte!), dann wäre die Aktion nur blöd, dumm und geschmacklos.)