Das hier dient mir als Erinnerung, in Zukunft mit privaten Einladungen vorsichtiger zu verfahren.

Einladungen sollten nur noch schriftlich verfasst werden, wobei auch die elektronische Form zulässig ist. Von einem Tracking, ob und wer die Einladung wie lang gelesen hat (beispielsweise über Google Analytics), sollte man absehen, da dies die Datenschutz-Gesetzgebung sicher verbietet. Wer will schon vor den obligatorischen Erbschaftsstreitigkeiten von der Verwandtschaft verklagt oder gar von guten Freunden abgemahnt werden?

Auch die bisher übliche Form „Um Antwort wird gegeben …“ in Einladungen (auch in der Abkürzungform U.A.w.g.) sollte ersetzt werden. Hierzu lassen sich Einladungs-Antwort-Rückantworten im Office-Programm der eigenen Wahl erstellen, die man in elektronischer Form auch als PDF mit versenden kann. Auf einen sauberen Signierungsworkflow sollte geachtet werden, damit man eine gerichtsfeste Nachweisform hat. Mit PHPInvitation könnte man die Angelegenheit auch über eine Webseite organisieren, allerdings hat man damit auch wieder eine Datenschutz-Problematik, die zu lösen wäre.

Warum der Aufwand? Sie können in einem solchen Formular auf Umstände hinweisen, die das Vergnügen der Gäste mindern können und sie angreifbar machen. Da wären beispielsweise:

  1. Kinder
  2. Tiere (insbesondere Hunde, Katzen, Meerschweinchen)
  3. WLAN
  4. nicht vorhandenes WLAN
  5. Windräder oder Hochspannungsleitungen in der Nähe
  6. Allergene in den geplanten Mahlzeiten

Um nicht in eine Diskriminierungsfalle zu tappen, sollte man auf eine sehr heterogene Gäste-Scharr achten. Das macht es zwar fast unmöglich, nur ein einzelnes Pärchen einzuladen. Trotzdem möchte ich ein paar Anhaltspunkte geben:

  1. Geschlecht
  2. sexuelle Orientierung (lässt sich nicht mit Punkt 1 kombinieren)
  3. Mobil-Betriebssystem
  4. Auto-Marke

Man sollte nie Katzen- mit Hundebesitzern mischen und es ist auch nicht gut, es mit der Heterogenität zu übertreiben und bunt AfD- und NPD-Anhänger mit Linken- und MLPD-Sympathisanten. Die „Mitte“ fühlt sich dann immer sehr unwohl. Legt man es auf einen zusätzlichen Kick bei Besuchen und der Zeit danach an, sollte man natürlich gerade darauf Wert legen.

Die Lehrer-Dichte sollte, mit Ausnahme von Einladungen zum Internationalen Tag des Lehrers und andere Special Interest-Veranstaltungen) die 33%-Marke nicht überschreiten. Wenn sich das nicht vermeiden lässt, dann sollte man zusehen, dass die Anzahl von schulpflichtigen Erziehungsberechtigten nicht den magischen 33%-Wert überschreitet wird (es sei denn, man organisiert einen Elternabend).

Im Falle von Übernachtungseinladungen ist darauf zu achten, dass die potentiellen Gäste zur Kenntnis nehmen, dass ich in der Nähe der temporären Unterkunft

  1. Kirchtürme (mit Glocken)
  2. Straßen
  3. Hühnerställe mit Hähnen
  4. Nachbarn

befinden könnten, von den Lärm-Emissionen ausgehen könnten, die sie nicht in Griff haben. Die eigenen lärmenden Haustiere sind vermutlich durch den allgemeinen Besuchspassus schon abgedeckt. Im Zweifelsfall sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. (Um Gottes Willen: Das ist KEINE Rechtsberatung!)

Die Verwendung von mobilen Geräten macht es heute möglich, jederzeit Ton-, Foto- und Video-Dokumente zu erstellen. Sie sollten sich auf jeden Fall einen Foto-Vertrag unterschreiben lassen, der einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet, es ihnen aber erlaubt, während der privaten Veranstaltung aufgenommene multimediale Elemente später zu verwenden. Dafür bieten sich Verträge an, wie man sie auf diversen Seiten dankenswerterweise bekommt.

Auf jeden Fall sollte sich ein Hinweis auf der Einladung befinden, dass wer nicht schriftlich (klassisch oder elektronisch) antwortet und die Einverständniserklärung für die Verarbeitung entstandener multimedialer Inhalte nicht unterschrieben angefügt hat, sich als ausgeladen betrachtet werden darf, der von dem anwesenden Sicherheitspersonal von der Site begleitet wird. Wenn man es irgendwie schafft, sollte man im Kleingedruckten noch eine Haftungsbeschränkung mit unterbringen und zusehen, dass man alle entstandenen Schäden möglichst den Gästen auferlegt.

Ein kapitaler Fehler könnten sogenannte „stehende Einladungen“ sein – solche sollten so bald als möglich schriftlich widerrufen werden. Es war mich nicht möglich, zu erducken, ob sich daraus Verpflichtungen wir Fahrtkosten- und Beherbungskosten-Übernahme ableiten lassen.

Wer diesen Hinweisen konsequent folgt, wird in Zukunft vielleicht weniger Gäste bei Parties haben und seltener von Verwandten und Freunden eingeladen werden. Allerdings kehrt ein wenig Rechtssicherheit ein.

Bild-Nachweis

Jorma Bork / pixelio.de